

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine EU-Verordnung, die am 11. Februar 2025 in Kraft trat und ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Anwendung findet. Sie löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie ab und verfolgt das Ziel, das Aufkommen von Verpackungsabfällen europaweit deutlich zu verringern.
Im Unterschied zu einer EU-Richtlinie ist keine nationale Umsetzung erforderlich. Die Regelungen der PPWR gelten direkt in allen Mitgliedstaaten und sind somit unmittelbar verbindlich.
Ab August 2026 dürfen Versandverpackungen nicht mehr als 50 % Leerraum enthalten. Als Leerraum gilt jeder ungenutzte Bereich innerhalb eines Pakets, der durch Füllmaterialien wie Luftpolster, Papier oder Schaumstoff ausgeglichen werden muss.
Praktisches Beispiel: Wird ein kleines Supplement-Döschen in einem überdimensionierten Karton versendet, entspricht dies künftig nicht mehr den neuen Vorgaben. Bei CAM Fulfillment ist eine optimierte Verpackung bereits fester Bestandteil der Prozesse. Durch den Einsatz verschiedener Kartongrößen und intelligente Verpackungsabläufe wird die Paketgröße möglichst effizient an das Produkt angepasst.
Das bringt nicht nur Vorteile bei der Einhaltung der PPWR, sondern reduziert gleichzeitig die Fulfillment-Kosten: Weniger Verpackungsmaterial, kompaktere Sendungen und häufig günstigere Versandkonditionen.
Künftig müssen sämtliche Verpackungen so gestaltet sein, dass sie effizient recycelt werden können. Materialien, die sich nicht eindeutig voneinander trennen lassen oder den Recyclingprozess erschweren, werden schrittweise aus dem Markt genommen. Dafür definiert die EU verbindliche Anforderungen an das Verpackungsdesign.
Für verschiedene Arten von Kunststoffverpackungen gelten künftig feste Mindestanteile an recyceltem Material:
Kontaktsensitive Kunststoffverpackungen
PET-Getränkeflaschen
Sonstige Kunststoffverpackungen
Verpackungen müssen künftig nach einheitlichen EU-Standards gekennzeichnet werden. Dadurch soll für Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick erkennbar sein, wie Verpackungen korrekt entsorgt und recycelt werden können.
Unternehmen, die Verpackungen in einem EU-Mitgliedstaat in Verkehr bringen, tragen auch die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Entsorgung. Für Online-Händler, die grenzüberschreitend verkaufen, bedeutet dies zusätzliche Pflichten: In Ländern, in denen kein eigener Unternehmenssitz besteht, kann die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters erforderlich sein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die jeweiligen nationalen EPR-Vorgaben eingehalten werden.
Die Regelungen gelten für alle Unternehmen, die Verpackungen innerhalb der Europäischen Union in Verkehr bringen – unabhängig von ihrer Größe oder Branche.
Dazu gehören unter anderem:
Kurz gesagt: Wer Produkte verpackt, vertreibt oder versendet, wird von den Anforderungen der PPWR betroffen sein.
Nachhaltige Verpackungen gewinnen für viele Verbraucher zunehmend an Bedeutung. Passgenaue Kartons, recyclingfähige Materialien und ein reduzierter Einsatz von Füllstoffen können das Einkaufserlebnis verbessern und das Vertrauen umweltbewusster Kunden stärken.
Zusätzlich wirken sich optimierte Verpackungslösungen häufig positiv auf die Versand- und Logistikkosten aus. Weniger Materialverbrauch, geringere Paketvolumen und effizientere Transportprozesse können langfristig zu spürbaren Einsparungen führen.
Die PPWR wird ab August 2026 verbindlich angewendet und bringt für Online-Händler, Marken und Logistikdienstleister zahlreiche neue Anforderungen mit sich. Wer sich frühzeitig mit Verpackungsgrößen, Materialauswahl, Kennzeichnungspflichten und EPR-Vorgaben auseinandersetzt, kann die Umstellung deutlich einfacher bewältigen.
Bei CAM Fulfillment setzen wir bereits heute auf effiziente Verpackungskonzepte, optimierte Kartongrößen und nachhaltigere Prozesse, um unsere Partner bestmöglich auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten.
Ab wann tritt die neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft?
Die PPWR (Verordnung EU 2025/40) wird ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union angewendet.
Gilt die PPWR auch für kleine Online-Shops?
Ja. Die Verordnung sieht grundsätzlich keine Ausnahmen aufgrund von Unternehmensgröße oder Umsatz vor.
Was besagt die Leerraumregelung?
Versandverpackungen dürfen künftig höchstens 50 % Leerraum enthalten. Bereiche, die durch Füllmaterialien wie Luftpolster, Papier oder Schaumstoff ausgeglichen werden müssen, gelten als Leerraum.
Welche Folgen kann ein Verstoß gegen die PPWR haben?
Die konkreten Sanktionen werden von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt. Möglich sind Bußgelder sowie zusätzliche Anforderungen durch Marktplätze und Vertriebspartner.
Wie kann ein Fulfillment-Dienstleister bei der Umsetzung unterstützen?
Professionelle Fulfillment-Anbieter arbeiten häufig bereits mit optimierten Verpackungsprozessen, unterschiedlichen Kartongrößen und standardisierten Abläufen, die die Einhaltung der neuen Anforderungen erleichtern.

Als Geschäftsführer der cam fulfillment GmbH widme ich mich mit Leidenschaft dem Aufbau moderner, zukunftssicherer Fulfillment-Lösungen für dynamische E-Commerce-Marken. In meinen Fachbeiträgen und Artikeln teile ich fundierte, praxisnahe Einblicke into die Bereiche strategische Logistik, zukunftsorientierte Teamkultur und nachhaltiges Unternehmenswachstum.